Ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter

05.11.24 – von Marion Schmidt –

Am 12. Oktober 2021 trat in Baden-Württemberg das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) in Kraft. Dieses Gesetz schafft ab dem Schuljahr 2026/27 den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, geregelt im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Die Stadt Wiesloch hat sich auf diesen ab 2026 geltenden Rechtsanspruch vorbereitet und plant, die Betreuungsangebote an allen Wieslocher Grundschulen auszubauen.

Da in der Vorberatung zum Schulbericht einige Gemeinderatsmitglieder deutliche Kritik und Zweifel an diesem Gesetz äußerten, war es uns wichtig, dessen Bedeutung zu betonen. Die Bedenken der Mitglieder bezogen sich insbesondere auf die Bereiche Personal und Finanzen.

Die Ganztagsschule bietet zahlreiche Vorteile für Kinder und Eltern. Neben einer umfassenden Förderung der Schülerinnen und Schüler ermöglicht sie die Integration außerschulischer Aktivitäten (wie Musik, Sport und Kreatives) und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ganztag ist ein Lebensraum – hier wird nicht nur gelernt, sondern auch gespielt, Neues entdeckt und Freundschaften geschlossen. In modernen Ganztagsangeboten sind Kinder mitten in der Gesellschaft. Sie können gezielt gefördert werden, da ausreichend Zeit zur Verfügung steht. So werden Bildungschancen verbessert und das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe verwirklicht.

Der Rechtsanspruch soll die Betreuungslücke schließen, die für Familien entsteht, wenn ihre Kinder eingeschult werden. Dies ist ein bedeutender Schritt für Familien, die Beruf und Familie miteinander vereinbaren müssen oder möchten.

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung verstärkt nicht den Fachkräftemangel, sondern ist ein entscheidendes Mittel zu dessen Bekämpfung. Ohne eine verlässliche Kinderbetreuung verschärft sich das Fachkräfteproblem in allen Branchen.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Im Berufsleben wird oft Flexibilität gefordert. Damit Eltern beispielsweise nach 12 Uhr an ihrem Arbeitsplatz bleiben können, benötigen sie die Möglichkeit, ihre Kinder länger betreuen zu lassen. Das bedeutet nicht, dass jedes Kind jeden Tag ganztägig betreut werden muss. Denn umgekehrt benötigt etwa ein Krankenpfleger morgens eine Betreuung für sein Kind, um pünktlich zum Frühdienst zu erscheinen, und ist am Nachmittag wieder früher zu Hause.

Gut ausgebildetes und qualifiziertes Personal sollte möglichst in seinen Berufen verbleiben können. Andernfalls erleben viele Eltern mit dem Eintritt ihres Kindes ins Grundschulalter den ersten oder sogar zweiten „Karriereknick“.

Damit für die Ganztagsbetreuung ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen, braucht es eine Öffnung dieses Arbeitsfeldes, etwa durch Quereinstiege oder niederschwellige Qualifizierungsmaßnahmen, wie sie unsere Volkshochschule Südliche Bergstraße mit ihrem Qualifizierungsprogramm für die Schulkindbetreuung anbietet.

Ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote sind vielfältig und werden nicht allein von den Schulen organisiert. Die Früh- und Nachmittagsbetreuung wird häufig von kommunalen oder sozialen Trägern übernommen. Auch Vereine sowie Musik- und Sportschulen bieten AGs an.

Der Ausbau wird vom Bund mitfinanziert und stellt Ländern und Kommunen insgesamt 3,6 Milliarden Euro für Ausstattung, Um- und Neubauten zur Verfügung. Ab dem Jahr 2026 beteiligt sich der Bund an den Betriebskosten bis 2030 jährlich mit 1,3 Milliarden Euro.

Quellen:
www.km.baden-wuerttemberg.de

www.recht-auf-ganztag.de/gb/politik/ganztagsfoerderungsgesetz
www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/ganztagsbetreuung

Kategorie

Gemeinderat | Gesellschaft | Wissen

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